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109der Schaden beruht auf einem vors%u00e4tzlichen oder grobfahrl%u00e4ssigen Verhalten von Leitz Photographica Auction. Um etwaigen Problemen vorzubeugen, werden eingebrachte Lose obligatorisch f%u00fcr 1,5% (inkl. MwSt.) des unteren Sch%u00e4tzwertes (Estimate) versichert. Soweit gesetzlich zul%u00e4ssig, gilt die Haftung von Leitz Photographica Auction betragsm%u00e4%u00dfig als auf den unteren Sch%u00e4tzwert begrenzt.26) Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, k%u00f6nnen Saalbieter*innen das ersteigerte Los an dem auf die Beendigung der Auktion zweitfolgenden Werktag inkl. aller landes%u00fcblichen Steuern bezahlen und abholen. Die Rechnungen der schriftlich, online oder telefonisch ersteigerten Lose werden in den auf die Beendigung der Auktion folgenden Werktagen an den/die jeweilige H%u00f6chstbieter*in verschickt. Diese sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt an den Versteigerer netto ohne Abzug zu bezahlen. Bei Bezahlung durch %u00dcberweisung ist der Betrag inkl. etwaiger hinzuzusetzender Steuern, Geb%u00fchren und Kosten sofort und inklusive etwaiger Bankspesen f%u00e4llig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in H%u00f6he von 5% %u00fcber dem Basiszinssatz der %u00d6sterreichischen Nationalbank f%u00e4llig. Bei allen Zahlungsarten %u00fcbernimmt der/die Ersteher*in allf%u00e4llige Spesen. Kosten f%u00fcr Verpackung, Transport und Transportversicherung sind nicht inkludiert und werden extra berechnet. Jede Lagerung und Verpackung zur und ab %u00dcbergabe an das Transportunternehmen erfolgt jedoch grunds%u00e4tzlich auf Gefahr des/der Ersteher*in. F%u00fcr ersteigerte Lose, die nach Ablauf von 30 Werktagen ab Rechnungsdatum nicht am Erf%u00fcllungsort abgeholt worden sind, ist das Auktionshaus berechtigt, eine Lagergeb%u00fchr von 1%u20ac - 10%u20ac ( je nach Gr%u00f6%u00dfe und Wert) pro Tag und Gegenstand, zu erheben. In jedem Fall ist die Aush%u00e4ndigung des ersteigerten Loses vom vollst%u00e4ndigen Zahlungseingang bei der Leitz Photographica Auction abh%u00e4ngig.27) Bei Annahmeverweigerung oder Zahlungsverzug haftet der/die Ersteher*in f%u00fcr alle daraus entstehenden Sch%u00e4den und Folgekosten. Leitz Photographica Auction kann in diesen F%u00e4llen entweder Erf%u00fcllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterf%u00fcllung des Kaufvertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Das ersteigerte Los kann auf Kosten des/der Ersteher*in nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der/die Ersteher*in f%u00fcr den Minderpreis und hat auf einen gegebenenfalls erzielten Mehrerl%u00f6s keinen Anspruch.28) Versteigerte Lose werden prinzipiell nicht zur%u00fcckgenommen. Handelt es sich jedoch um offensichtliche Fehlbeschreibungen, ausgenommen technische M%u00e4ngel wie in Punkt 3) beschrieben, m%u00fcssen diese gleich nach der Auktion m%u00fcndlich oder sp%u00e4testens nach 14 Tagen schriftlich reklamiert werden. Wird die Reklamation als g%u00fcltig anerkannt, hat der/die Ersteher*in bei gleichzeitiger R%u00fcckgabe des Loses das Recht auf Erstattung des Kaufpreises und des Aufgeldes. Weitere Anspr%u00fcche k%u00f6nnen nicht geltend gemacht werden.29) Haftung: Leitz Photographica Auction haftet nicht f%u00fcr Sch%u00e4den, die durch h%u00f6here Gewalt, technische Ausf%u00e4lle oder andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen, es sei denn, es handelt sich um grob fahrl%u00e4ssiges oder vors%u00e4tzliches Verhalten von Leitz Photographica Auction.30) Mit Gefahr%u00fcbergang auf den/die K%u00e4ufer*in, entbindet der/die K%u00e4ufer*in Leitz Photographica Auction und jedes andere Unternehmen der Leica Gruppe, deren jeweiligen leitenden Angestellten und Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen, Lagerh%u00e4user und sonstige Auftragnehmer*innen und den/die Verk%u00e4ufer*in unwiderruflich von allen Anspr%u00fcchen, Klagegr%u00fcnden, Haftungen, Sch%u00e4den, Verlusten und Ausgaben (einschlie%u00dflich, aber nicht beschr%u00e4nkt auf angemessene Anwaltskosten) f%u00fcr den Verlust oder die Besch%u00e4digung des ersteigerten Loses.31) Datenschutz: Leitz Photographica Auction speichert und verarbeitet die pers%u00f6nlichen Daten der Bieter*innen und kann diese an ein anderes Unternehmen der Leica-Gruppe weitergeben, um sie wie in unserer Datenschutzrichtlinie beschrieben und in %u00dcbereinstimmung mit dieser zu verwenden, die auf unserer Website ver%u00f6ffentlicht oder auf Anfrage per E-Mail erh%u00e4ltlich ist. 32) Diese Versteigerungsbedingungen f%u00fcr Bieter*innen enthalten alle Abreden zwischen dem/der Bieter*in und Leitz Photographica Auction. M%u00fcndliche Nebenabreden sind ung%u00fcltig. Alle %u00c4nderungen bed%u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.33) Bei Online-Auktionen, insoweit durch Leitz Photographica Auction organisiert, gelten dieselben Bedingungen wie bei Saalauktionen. Leitz Photographica Auction %u00fcbernimmt jedoch keine Verantwortung f%u00fcr technische St%u00f6rungen, die insbesondere eine Gebotsabgabe verhindern k%u00f6nnten.34) Sollten einzelne Bestimmung dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die G%u00fcltigkeit der %u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber%u00fchrt. %u00c4nderungsdatum16.12.202416) Auf Lose, die im Katalog nicht mit * markiert sind, wird %u00f6sterreichische Umsatzsteuer iHv 20% nach der Differenzbesteuerung verrechnet, unabh%u00e4ngig davon, ob die Ware in %u00d6sterreich verbleibt, in das EU-Ausland oder in einen Drittstaat geliefert wird. Ein Verzicht auf die Anwendung der Differenzbesteuerung und eine Versteuerung nach den allgemeinen Regeln (vgl vorstehender Absatz) ist m%u00f6glich, soweit der/die K%u00e4ufer*in der Leica Camera Classics GmbH einen entsprechenden Wunsch mitteilt und bei steuerbefreiten Exportf%u00e4llen (ig Lieferungen, Ausfuhrlieferungen) an der Erlangung der erforderlichen Nachweise mitwirkt. 17) Im Ausland anfallende Einfuhrumsatzsteuer und Z%u00f6lle tr%u00e4gt der/die Ersteher*in. W%u00e4hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bed%u00fcrfen der Nachpr%u00fcfung; Irrt%u00fcmer sind vorbehalten. 18) Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge der Katalognummerierung. Ma%u00dfgeblich ist der Katalogtext der gedruckten deutschen Ausgabe des Auktionskatalogs. Jedoch ist der Auktionator berechtigt, Katalognummern in der Versteigerung zusammen zu fassen, zu trennen, heraus zu nehmen oder die Reihenfolge zu ver%u00e4ndern. Er kann Angebote ablehnen und einen bereits erteilten Zuschlag aufheben, um das betreffende Los weiter zu versteigern. 19) Gesteigert wird um ca. 10% des Ausrufpreises. Der Ausrufpreis ist in der Regel der im Katalog angef%u00fchrte Startpreis, sofern nicht mehrere h%u00f6here schriftliche Gebote vorliegen. In diesem Fall ruft der Auktionator zu Gunsten des/der h%u00f6chsten Bieter*in mit dem Betrag aus, der 10% %u00fcber dem schriftlichen Gebot des/der zweith%u00f6chsten Bieter*in liegt. Liegen mehrere gleiche schriftliche H%u00f6chstgebote vor, so wird zu Gunsten des zuerst eingegangenen Gebotes entschieden. Das zugeschlagene Gebot ist der Hammerpreis.20) Der Mindestverkaufspreis ist der Betrag, zu dem ein Los ersteigert werden kann. Er darf den unteren Sch%u00e4tzwert nicht unterschreiten. Der Auktionator ist allerdings berechtigt, w%u00e4hrend der laufenden Aktion kurzfristig und nach eigenem Ermessen den Mindestverkaufskaufpreis um einen Bieterschritt herabzusetzen, wenn anderenfalls ein Zuschlag als gef%u00e4hrdet erscheint.21) Leitz Photographica Auction beh%u00e4lt sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jedes Los aus dem Verkauf zur%u00fcckzuziehen, sei es vor oder w%u00e4hrend der Auktion, und %u00fcbernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf eine solche R%u00fccknahmen. Zus%u00e4tzlich zu diesem und den anderen R%u00fccktrittsrechten, die in diesen Bedingungen enthalten sind, kann Leitz Photographica Auction insbesondere dann den Verkauf eines Loses r%u00fcckg%u00e4ngig machen, wenn vern%u00fcnftigerweise davon auszugehen ist, dass der Abschluss der jeweiligen Transaktion rechtswidrig ist oder sein k%u00f6nnte oder dass der Verkauf Leitz Photographica Auction (oder den/der Verk%u00e4ufer*in) gegen%u00fcber einer Dritten haftbar macht bzw. auch dem Ruf der Leitz Photographica Auction schaden k%u00f6nnte.22) Zur Verhinderung von Manipulationen im Bieterverfahren sind folgende Personen als Bieter*innen, vorbehaltlich einer Pr%u00fcfung und Freigabe durch Leitz Photographica Auction, ausgeschlossen: a) Der/die Einbringer*in und die Familienangeh%u00f6rigen des/der Einbringer*in (insbesondere Ehepartner*innen, Gro%u00dfeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkelkinder, Neffen und Nichten des/der Einbringer*in); b) Gesellschaften (einschlie%u00dflich Stiftungen), in denen der/die Einbringer*in oder zumindest ein Familienangeh%u00f6riger die Gesch%u00e4ftsf%u00fchrung innehat und/oder die von zumindest einem Familienangeh%u00f6rigen auf andere Weise (direkt oder indirekt) beherrscht werden; c) Gesellschafter*innen einer der Gesellschaft; Personen mit einem direkten oder indirekten Interesse am Los oder am Versteigerungserl%u00f6s (z.B. Beg%u00fcnstigte aus einem Nachlass). Die vom Bieterverfahren ausgeschlossenen Personen k%u00f6nnen unter Offenlegung der genannten Umst%u00e4nde gegen%u00fcber Leitz Photographica Auction bis mindestens zwei Tage vor der Auktion die Zulassung als Bieter*in beantragen. Die entgegen diesen Beschr%u00e4nkungen abgegebenen Gebote k%u00f6nnen im laufenden Bieterverfahren nicht ber%u00fccksichtigt oder (auch r%u00fcckwirkend) f%u00fcr ung%u00fcltig erkl%u00e4rt werden.23) Leitz Photographica Auction weist darauf hin, dass Mitarbeiter*innen von Leitz Photographica Auction wie auch verbundener Unternehmen, im Namen des Unternehmens oder auf eigene Rechnung, mitbieten k%u00f6nnen. Diese Gebote unterliegen ebenso den Anforderungen dieser Versteigerungsbedingungen. 24) Das Eigentum am ersteigerten Los geht erst nach vollst%u00e4ndiger Bezahlung auf den/die Ersteher*in %u00fcber. Im Falle des Zuschlages verpflichtet sich der/die Ersteher*in zur Abnahme und Zahlung des von ihm ersteigerten Loses. Ein Anspruch auf %u00dcbergabe besteht erst mit vollst%u00e4ndiger Kaufpreiszahlung. Eine R%u00fccknahme versteigerter Lose seitens des Versteigerers ist ausgeschlossen. Mit der %u00dcbergabe an den/die Ersteher*in oder einen von ihm/ihr beauftragten Dritten geht die gesamte Haftung f%u00fcr das Los sofort auf den/die Ersteher*in %u00fcber. Dies gilt ebenfalls, wenn auf Verlangen des/der Ersteher*in das Los an einen anderen Ort als den Erf%u00fcllungsort (Wien, %u00d6sterreich) versandt wird. In diesem Fall geht die Gefahr auf den/die Ersteher*in %u00fcber, sobald Leitz Photographica Auction das Los dem Spediteur, dem Frachtf%u00fchrer oder der sonst zur Ausf%u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Das ersteigerte Los wird dem/der Ersteher*in jedoch erst nach vollst%u00e4ndiger Bezahlung der ihm %u00fcbermittelten Abrechnung ausgeh%u00e4ndigt bzw. an ein Transportunternehmen %u00fcbergeben. Wird vereinbart, das ersteigerte Los dennoch vor vollst%u00e4ndiger Bezahlung auszuliefern, verbleibt das versteigerte Los bis zum vollst%u00e4ndigen Forderungsausgleich Eigentum des/der Einbringer*in.25) Die eingebrachten Lose bleiben bis zum Zuschlag im Eigentum des/der Einbringer*in. Mit dem Zuschlag bei der Auktion geht das Los, vorbehaltlich der vollst%u00e4ndigen Kaufpreiszahlung, in das Eigentum des/der Ersteher*in %u00fcber. F%u00fcr allf%u00e4llige Sch%u00e4den bei der Zustellung, Zwischenlagerung oder bei der Besichtigung kann Leitz Photographica Auction prinzipiell keine Haftung %u00fcbernehmen, es sei denn,