Page 110 - Demo
P. 110
1081) Mit der Abgabe eines schriftlichen oder telefonischen Kaufauftrages, eines Online-Gebots oder durch die pers%u00f6nliche Teilnahme als Saalbieter*in erkennt jede Bieter*in bei der Leitz Photographica Auction die folgenden Versteigerungsbedingungen ausdr%u00fccklich an. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngem%u00e4%u00df auch f%u00fcr den Nachverkauf. Bei Beanstandungen oder Unklarheiten aufgrund fehlerhafter %u00dcbersetzung ist der deutsche Text der Versteigerungsbedingungen im gedruckten Katalog g%u00fcltig.2) Mit seiner/ihrer Registrierung best%u00e4tigt der/die Bieter*in wie folgt:3) Der/die Bieter*in hat weder Kenntnis noch Grund f%u00fcr den Verdacht, dass (i) die seinen/ihren Geboten zugrundeliegenden Gelder unmittelbar oder mittelbar aus kriminellen Aktivit%u00e4ten stammen oder damit in Verbindung stehen und (ii) die Gelder im Zusammenhang mit Geldw%u00e4sche, Wirtschaftssanktionen, terroristischen Aktivit%u00e4ten, Steuerhinterziehungen oder Verst%u00f6%u00dfen gegen gesetzliche Vorschriften zur Bek%u00e4mpfung von Bestechung oder Korruption stehen.4) Wenn der/die Bieter*in als Vertreter*in im Namen eines Auftraggebers handelt, hat er/sie angemessene Schritte unternommen, um die Einhaltung der Sanktionen und der Vorschriften %u00fcber Geldw%u00e4sche-, Terrorismus-, Bestechungs- und Korruptionsbek%u00e4mpfung sicherzustellen.5) Der/die Bieter*in wird nicht als Treuh%u00e4nder*in einer dritten Person t%u00e4tig, er/sie handelt (sofern er/sie nicht als Vertreter*in t%u00e4tig wird) auf eigene Rechnung. Auf das im Punkt 22) geregelte Bieterverbot wird verwiesen. 6) Der/die Bieter*in ist weder Ziel von Wirtschaftssanktionen, Embargos oder anderen Handelsbeschr%u00e4nkungen, die im Rahmen der Gerichtsbarkeit der USA, der EU, von Gro%u00dfbritannien oder der Vereinten Nationen durchgesetzt werden noch ist der/die Bieter*in in einem von den genannten Sanktionen betroffenen Staat ans%u00e4ssig. 7) Der/die Bieter*in wird die derzeit geltenden Sanktions-, Geldw%u00e4sche-, Antiterrorismus-, Bestechungs- und Korruptionsbek%u00e4mpfungsgesetz einhalten.8) Der/die Bieter*in nimmt zur Kenntnis, dass die Leitz Photographica Auction unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, eine Verdachtsmeldung bei der zust%u00e4ndigen Geldw%u00e4schemeldestelle zu erstatten, insbesondere wenn ein berechtigter Grund zur Annahme besteht, dass die Teilnahme am Bieterverfahren der Geldw%u00e4sche oder der Terrorismusfinanzierung dient, dienen k%u00f6nnte oder damit in Zusammenhang steht.9) Gebote und pers%u00f6nliche Daten des/der Bieter*in und Einbringer*in werden von Leitz Photographica Auction streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte jedoch von Dritten ein glaubhafter Anspruch auf einen eingebrachten Gegenstand namhaft gemacht werden und die Eigentumsverh%u00e4ltnisse nicht anders gekl%u00e4rt werden k%u00f6nnen, ist Leitz Photographica Auction berechtigt, Name und Anschrift des/der Einbringer*in bekannt zu geben.10) Die Versteigerung ist %u00f6ffentlich und freiwillig und wird nach den Bestimmungen des %u00a7 158 der Gewerbeordnung (%u00d6sterreich)sowie nach den vorliegenden Versteigerungsbedingungen durchgef%u00fchrt. Die Versteigerung erfolgt im eigenen Namen auf fremde Rechnung (Kommissionsgesch%u00e4ft). Soweit dem nicht zwingende nationale oder europ%u00e4ische Bestimmungen entgegen stehen, vereinbaren die Parteien als Erf%u00fcllungsort und Gerichtsstand Wien, %u00d6sterreich. Auch im Verh%u00e4ltnis zu Bieter*innen, die ihren Wohnsitz nicht in %u00d6sterreich haben, sondern in einem anderen Mitgliedsstaat der Europ%u00e4ischen Union oder in einem Drittland, ist %u00f6sterreichisches Recht anzuwenden, soweit nicht zwingende nationale oder europ%u00e4ische Bestimmungen dem entgegenstehen.11) Die Sch%u00e4tzung und fachliche Bestimmung der Lose erfolgt durch Expert*innen der Leitz Photographica Auction, die bem%u00fcht sind, den Zustand der Lose im Katalog so genau wie m%u00f6glich zu beschreiben. Etwaige Fehler oder M%u00e4ngel der Lose werden %u00fcblicherweise ausgewiesen und alle Lose den international %u00fcblichen Kategorien (A,B, etc.) nach bewertet. Die Bedeutungen dieser Kategorien werden im Katalog ausf%u00fchrlich erkl%u00e4rt. Leitz Photographica Auction weist jedoch ausdr%u00fccklich darauf hin, dass die Lose als Sammlerst%u00fccke (Vitrinenst%u00fccke) angeboten werden und der Verkauf daher ohne Gew%u00e4hr und Haftung f%u00fcr offene und versteckte M%u00e4ngel erfolgt. Irrtums- und Druckfehlerberichtigungen bleiben vorbehalten. Ebenso beh%u00e4lt sich Leitz Photographica Auction das Recht vor, Berichtigungen der Beschreibung bis zur Versteigerung vorzunehmen. Eine R%u00fccknahme ersteigerter Artikel ist prinzipiell ausgeschlossen (siehe Punkt 12).12) Die Besichtigung der zur Versteigerung vorgesehenen Lose ist innerhalb des im Katalog angef%u00fchrten Zeitraumes m%u00f6glich. Ist einem/einer Bieter*in im Einzelfall die Besichtigung vor Ort jedoch nicht m%u00f6glich, gibt Leitz Photographica Auction auf Anfrage gerne eine pr%u00e4zisere Beschreibung des technischen und optischen VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGENf%u00fcr Bieter*innen der Leica Camera Classics GmbH (nachfolgend %u201eLeitz Photographica Auction%u201c)Zustandes. Diese Ausk%u00fcnfte erteilt Leitz Photographica Auction sowohl telefonisch, als auch schriftlich oder per E-Mail %u2013 zus%u00e4tzliche Fotos k%u00f6nnen jedoch nur per E-Mail versandt werden. W%u00e4hrend der Besichtigung und der Versteigerung haftet jeder Besucher*in f%u00fcr von ihm verursachte Sch%u00e4den an den Losen in vollem Umfang und stellt Leitz Photographica Auction von etwaigen Anspr%u00fcchen des/der Einbringer*in frei.13) Vor Versteigerungsbeginn k%u00f6nnen Gebote schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder online %u00fcber die Homepage von Leitz Photographica Auction (www.leitz-auction.com) abgegeben werden. Schriftliche Kaufauftr%u00e4ge m%u00fcssen der Leitz Photographica Auction bis sp%u00e4testens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in gut leserlicher Form vorliegen. Um ber%u00fccksichtigt zu werden, m%u00fcssen sie die genaue Anschrift des/der Auftraggeber*in, eine Kopie oder Scan eines g%u00fcltigen Personaldokumentes sowie das H%u00f6chstgebot in EURO enthalten. Die darin genannten Preise gelten als H%u00f6chstpreise f%u00fcr den Zuschlag, das Aufgeld wird im Falle des Zuschlages zus%u00e4tzlich in Rechnung gestellt. Leitz Photographica Auction f%u00fchrt schriftliche Gebote gewissenhaft aus, wobei das schriftliche H%u00f6chstgebot nur dann ausgesch%u00f6pft wird, wenn andere schriftliche, elektronische oder m%u00fcndliche Gebote im Saal dies im Interesse des/der Bieter*in notwendig machen. Telefonische Gebote sind erst ab einem jeweiligen Loswert von EURO 500 m%u00f6glich. Auch f%u00fcr diese Art des Bietens muss ein Auftrag sp%u00e4testens 24 Stunden vor der Auktion schriftlich, unter Mitteilung der personenbezogenen Daten nebst entsprechendem Identit%u00e4tsnachweis, beim Versteigerer vorliegen. Jede Bieter*in bietet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Telefonbieter*innen werden vor Aufruf der gew%u00fcnschten Lose von Leitz Photographica Auction angerufen. Eine Garantie f%u00fcr das Zustandekommen der Telefonverbindung kann jedoch nicht gegeben werden. Saalbieter*innen erhalten vor Beginn der Auktion eine Bieternummer, sobald sie sich mit einem g%u00fcltigen Ausweis legitimiert haben und die Kreditkartendaten einer auf ihren Namen lautenden g%u00fcltigen Kreditkarte hinterlegt haben. Die Bieter*innen nehmen zur Kenntnis, dass es Leitz Photographica Auction nicht m%u00f6glich ist, Bonit%u00e4tspr%u00fcfungen der Bieter*innen vorzunehmen. Aus diesem Grund muss der/die Bieter*in ab einer Gebotsh%u00f6he von EUR 10.000 eine Sicherstellung in H%u00f6he von 20% des Sch%u00e4tzwertes des Loses in EURO auf das Konto der Leica Camera Classics GmbH IBAN: AT49 3200 0000 1355 4563; SWIFT: RLNWATWW leisten. Alternativ zur %u00dcberweisung hat der/die Bieter*in die M%u00f6glichkeit einer Zahlung mit Kreditkarte. Zu diesem Zweck erh%u00e4lt der/die Bieter*in einen Zahlungslink %u00fcber den Betrag der Sicherheitsleistung. Dieser Betrag wird f%u00fcr die Dauer der Auktion blockiert. Die Sicherheitsleistung muss sp%u00e4testens 24 Stunden vor Beginn der Auktion auf dem genannten Konto spesen- und abzugsfrei eingelangt sein, andernfalls das Gebot in der Auktion nicht ber%u00fccksichtigt werden kann. Bei Saalbieter*innen ist es ausreichend, wenn der Sicherstellungsbetrag eine Stunde vor dem Versteigerungsbeginn auf dem Konto eingelangt ist. Die Leitz Photographica Auction beh%u00e4lt sich das Recht vor, bei bestimmten Losen einen h%u00f6heren Sicherstellungsbetrag zu verlangen. Ein h%u00f6herer Sicherstellungsbetrag ist im Versteigerungskatalog ausgewiesen. Erh%u00e4lt das sichergestellte Gebot des/der Bieter*in den Zuschlag, wird der Sicherstellungsbetrag auf den Zuschlagspreis (= Hammerpreis) samt Aufgeld angerechnet. Erh%u00e4lt das sichergestellte Gebot des/der Bieter*in keinen Zuschlag, wird die Leica Camera Classics GmbH den Sicherstellungsbetrag innerhalb von einem Werktag spesen- und abzugsfrei an den/die Bieter*in r%u00fcck%u00fcberweisen oder bei Kreditkarten die Blockade des Betrags aufheben. 14) Der Nettokaufpreis besteht aus dem Zuschlagpreis (= Hammerpreis) zuz%u00fcglich 20% Premium, wenn %u00fcber LIVEAUCTIONEERS oder Invaluable geboten wurde 25%.15) F%u00fcr Lose, die in der EU verbleiben, und nicht mit * markiert sind, betr%u00e4gt das Premium 24% (wenn %u00fcber LIVEAUCTIONEERS oder Invaluable geboten wurde 30%). Auf Lose, die im Katalog mit * markiert sind, wird Umsatzsteuer in gesetzlicher H%u00f6he, auf Hammerpreis und Premium f%u00e4llig und erhoben (Vollbesteuerung), sofern sie in %u00d6sterreich verbleiben. Berechnungsbasis f%u00fcr die Umsatzsteuer ist der Zuschlagspreis (=%u00a0Hammerpreis) samt Premium. F%u00fcr Lieferungen an Unternehmer im EU-Ausland kommt die Steuerbefreiung f%u00fcr ig Lieferungen zur Anwendung, sofern der/die K%u00e4ufer*in seine/ihre ausl%u00e4ndische UID-Nummer mitteilt und an der Erstellung der erforderlichen (Transport)Nachweise mitwirkt. Lieferungen an Nichtunternehmer*innen (Privatpersonen) im EU-Ausland unterliegen bei Abholung durch den/die K%u00e4ufer*in der %u00f6sterreichischen USt. Soweit die Leica Camera Classics GmbH Lose mit * markiert an den/der Nichtunternehmer*in im EU-Ausland versendet, kommt die Versandhandelsregelung zur Anwendung und wird USt des jeweiligen Bestimmungslandes in H%u00f6he des dort g%u00fcltigen Umsatzsteuersatzes verrechnet. F%u00fcr Lieferungen in Drittstaaten kommt %u2013 sowohl bei unternehmerischen als auch bei nichtunternehmerischen K%u00e4ufer*innen %u2013 die Steuerbefreiung f%u00fcr Ausfuhrlieferungen zur Anwendung, soweit der/die K%u00e4ufer*in an der Erlangung der diesbez%u00fcglichen Nachweise (insbesondere Ausfuhrzollanmeldung) mitwirkt und die materiellrechtlichen Voraussetzungen erf%u00fcllt sind (dh insb kein inl%u00e4ndischer Wohnsitz des/der K%u00e4ufer*in in Abholf%u00e4llen, bei Touristenexport auch kein Wohnsitz im EU-Ausland).